FAQ

Wir haben einige der häufigsten Fragen zu Tickets, Bestellungen und mehr zusammengestellt.

Wenn Sie nicht finden, wonach Sie suchen, wenden Sie sich gerne an unser Kundensupport-Team, um Unterstützung zu erhalten.

Was ist die Südtirol Skiarena?

Die Südtirol Skiarena ist ein Zusammenschluss von 18 Skigebieten in ganz Südtirol. Mit einem gültigen Südtirol Skipass kannst du alle teilnehmenden Partnergebiete nutzen.

Was ist die Gültigkeitsdauer meines Südtirol Skipass?

Der Südtirol Skipass ist unabhängig vom Kaufdatum vom 01.11. bis zum 31.10. gültig.

In welchem Zeitraum gilt der Vorverkaufspreis?

Der Vorverkauf startet am 12. August 2026 und endet am 30. November 2026.

Wie wird bei missbräuchlicher Nutzung des Skipasses vorgegangen?

Wird ein Missbrauch festgestellt, wird die Berechtigung des Skipasses sofort gesperrt. Für jeden Missbrauch wird eine Vertragsstrafe von 500 € (Südtirol Skipass Holiday 300 €) erhoben, zusätzlich wird der Skipass für 14 Tage gesperrt. Eine erneute Aktivierung erfolgt frühestens 14 Tage nach Feststellung des Missbrauchs. Bei Kooperationsverweigerung wird Anzeige erstattet.

In welchen Skigebieten ist der Südtirol Skipass gültig?

Eine aktuelle Übersicht aller Partnergebiete findest du jederzeit auf der Website der Südtirol Skiarena.

Wie viel kostet die Jahreskarte?

Die Preise variieren je nach Tarifkategorie. Die aktuelle Preisliste findest du online sowie an allen offiziellen Verkaufsstellen der Südtirol Skiarena.

Wo und wann kann ich einen Skipass kaufen?

Der Südtirol Skipass kann während des Vorverkaufs sowie während der gesamten Saison online und an den offiziellen Verkaufsstellen erworben werden

Wie funktioniert die Nutzung der Jahreskarte im Winter und Sommer?

Im Winter kannst du die Anlagen aller Partnergebiete während der jeweiligen Betriebszeiten uneingeschränkt nutzen. Im Sommer ist pro Tag und geöffneter Anlage jeweils eine Berg- und eine Talfahrt inkludiert.

Welche Vorteile bietet der Onlinekauf?

Mit dem Onlinekauf profitierst du von einer bequemen Buchung von zu Hause aus, vermeidest Wartezeiten an den Kassen und kannst sicher und schnell bezahlen.

Was passiert bei Verlust oder Vergessen des Skipasses?

Bei Verlust oder Vergessen deines Skipasses wende dich bitte direkt an die Kassa des jeweiligen Skigebiets. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € kann ein Ersatzticket ausgestellt werden.

Kann ich meinen Skipass stornieren?

Nein. Bereits gekaufte Südtirol Skipässe können nicht storniert werden

Ist eine Skiversicherung Pflicht?

Ja. Für das Skifahren auf Skipisten in Italien ist eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten gesetzlich vorgeschrieben.

Wo kann ich die Skiversicherung kaufen und was kostet sie?

Die Versicherung kann über den QR-Code an den Kassen oder online über ITASnow abgeschlossen werden. Die Kosten beginnen bei 3,50 € pro Tag bzw. 35 € pro Saison. Für Familien und Kinder unter 14 Jahren gibt es Ermäßigungen.

Kann ich den Südtirol Skipass 2027 aus gesundheitlichen Gründen stornieren oder rückerstatten lassen?

Ein gekaufter Skipass kann nicht storniert oder rückerstattet werden. Für diesen Fall wird eine Skipass-Rückerstattungsversicherung empfohlen, die bei Unfall oder schwerer Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen den nicht genutzten Zeitraum erstattet.

Was kostet die Skipass-Rückerstattungsversicherung und wo kann ich sie kaufen?

Die Versicherung kostet 15 € und kann online über ITAS Remix (Zugangscode: F03D11082506) oder per QR-Code an den Kassen erworben werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zum Ablauf des Südtirol Skipass.

Ich habe einen Hund. Welche Möglichkeiten gibt es?

Für Hunde kann ebenfalls eine Jahreskarte erworben werden. Alternativ sind in den jeweiligen Partnergebieten Karten für Hunde erhältlich.

Was passiert wenn ein Missbrauch des Südtirol Skipass festgestellt wird?

Bei Missbrauch wird der Skipass sofort gesperrt. Für jeden Missbrauchsfall wird eine Vertragsstrafe von 500 € (beim Südtirol Skipass Holiday 300 €) verhängt und der Skipass für 14 Tage ausgesetzt. Eine Wiederfreischaltung kann frühestens 14 Tage nach Feststellung des Missbrauchs erfolgen. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit wird eine offizielle Anzeige erstattet.

 

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